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WEEE & RoHS – Fragen und Antworten zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Blei, Quecksilber, Cadmium: Stoffe, die in vielen Elektrogeräten verbaut werden, ihre umweltfreundliche Entsorgung jedoch kompliziert machen. Um problematische Bestandteile im Elektroschrott zu minimieren, hat die EU in den vergangenen Jahren verschiedene Richtlinien auf den Weg gebracht und angepasst. Neben Stoffbezeichnungen wie Benzylbutylphthalat oder Bis(2-ethylhexyl)phthalat müssen sich Hersteller dabei zunehmend mit den Begriffen „WEEE“ und „RoHS“ auseinandersetzen. Doch wofür stehen diese Kürzel eigentlich genau? Fragen und Antworten zu WEEE und RoHS.

Was ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz?

Das Gesetz resultiert aus einer EU-Richtlinie, die in nationales Recht umgesetzt werden musste. Die Richtlinie wird mit „WEEE“ bezeichnet und verpflichtet Unternehmen, die elektrische und elektronische Produkte herstellen bzw. vertreiben, diese in Deutschland zu registrieren. Dafür ist die „Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR)“ gegründet worden. Mit dem Gesetz soll in Deutschland die abfallrechtliche Produktverantwortung der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten umgesetzt werden.

Wofür stehen die Abkürzungen WEEE und RoHS?

WEEE wird übersetzt mit „Waste of Electrical and Electronic Equipment“ und kann als Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall bezeichnet werden. RoHS bedeutet „Restriction of Hazardous Substances“ und sieht eine Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in ihrer Verwendung vor. Beides sind unterschiedliche europäische Richtlinien, sie beziehen sich aber auf vergleichbare elektrische und elektronische Produkte. Während WEEE die grundsätzliche Registrierungspflicht dieser Produkte vorschreibt, müssen bei RoHS Konzentrationen bestimmter Stoffe beachtet werden.

Wann betrifft mich das Gesetz?

Die Betroffenheit ist groß, denn am Markt gibt es eine sehr große Anzahl elektrischer und elektronischer Produkte. Insofern müssen sich sowohl Hersteller als auch Vertreiber auf allen Handelsstufen informieren und gesetzeskonform reagieren.

Wo kann ich mich informieren?

Im Internet gibt es zahlreiche Fundstellen zu den beiden Richtlinien und ihrer Umsetzung in nationales Recht. Man findet dort auch hilfreiche Publikationen, Merkblätter etc. In vielen Fällen ist es aber sinnvoll, sich beraten zu lassen. Hier hilft die IHK gerne weiter und kann durch ihre Angebote, z. B. Veranstaltungen, Newsletter, Blog, Kontaktvermittlung etc. eine erste Hilfestellung geben.

Wann gilt ein Verbot bzw. wann liegt eine Maximalkonzentration vor? 

Hierauf bezieht sich die RoHS-Richtlinie, die in Deutschland durch die „ElektroStoffVerordnung“ umgesetzt wurde. In dieser Verordnung werden Stoffverwendungsverbote aufgeführt, z. B. von Blei oder Cadmium in Form eines einzuhaltenden Grenzwerts in Höhe von 0,1 % bei Blei oder 0,01 % bei Cadmium, sowie ebenfalls 0,1 % bei den Weichmachern Benzylbutylphthalat (BBP) und Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP). Dabei stellen die Prozentangaben die maximal zulässigen Höchstkonzentrationen in homogenen Werkstoffen in Gewichtsprozent dar.

Gibt es RoHS-Ausnahmen?

Ausnahmen existieren unter anderem bei medizinischen Geräten oder auch für einzelne Stoffe in besonderen Anwendungsbereichen, beispielsweise für Blei in Kfz-Batterien, Leuchtstoffröhren oder als Leitungselement. Die Ausnahmen sind teilweise befristet, eine Auflistung bietet unter anderem der Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU.

Wie sollte ich mich im besten Fall verhalten, bevor ich ein Produkt in den Markt bringe?

Informationen über das Produkt einzuholen ist das A und O. Insofern ist eine Rückverfolgung vom Einkauf über die bei der Produktion eingesetzten Stoffe bis zum Vertrieb notwendig. Da viele Produkte aus Ländern importiert werden, für die die EU-Richtlinien und das deutsche Recht nicht unmittelbar gilt, ist bei einer Einfuhr in die EU und insbesondere in Deutschland darauf zu achten, dass die beschriebenen länderspezifischen Regelungen beachtet werden. Geschieht dies nicht, drohen juristische Konsequenzen bis hin zu Bußgeldern.

Weitere Informationen und Ansprechpartner bietet der Bereich Umwelt auf der Website der IHK Ostwestfalen.

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