Unabhängig vom Warenwert müssen ab sofort alle Ausfuhren nach Afghanistan beim Zoll
angemeldet werden und zwar in dem so genannten „Zweistufigen Ausfuhrverfahren“. Erst
nach der Freigabe durch den Zoll darf die Ausfuhr erfolgen.
Die Möglichkeit der Abgabe einer mündlichen/konkludenten Ausfuhranmeldung ist damit für diese Ausfuhrsendungen ausgeschlossen. Dies gilt auch für kommerzielle Post- und Expressgutsendungen.