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29. IHK-Außenwirtschaftsforum: Herausforderung Afrika

Die Europäische Union ist mit 150 Milliarden Euro Handelsvolumen der zweitgrößte Handelspartner der Subsahara-Staaten, darunter Deutschland mit bisher nur 10 Milliarden Euro. Da ist noch Luft nach oben für den deutschen Mittelstand, so das Fazit der Akteure und Teilnehmer des diesjährigen IHK-Außenwirtschaftsforums.

Neue Märkte in Afrika erschließen, darüber informierten sich 100 Teilnehmer aus ostwestfälischen Unternehmen. Sie nutzten die Gelegenheit sich online über  Geschäftspotenziale zu informieren. Mit zahlreichen Freihandelsabkommen stärkt die EU das Engagement europäischer Unternehmen in Subsahara-Afrika.

Marktexperten der deutschen Auslandshandelskammern in Nairobi, Johannisburg und Accra und Finanzexperten gaben einen Überblick der unternehmerischen Rahmenbedingungen und identifizierten attraktive Branchen für deutsche Unternehmen in zahlreichen afrikanischen Ländern. Finanzexperten mit Standorten in Afrika und die ihre Kunden vor Ort kennen, legten den Fokus insbesondere vor dem Hintergrund der herrschenden Inflation auf Besteller- und Lieferantenkredite und die Ermöglichung langfristiger Zahlungsziele für afrikanische Kunden.

Individuelle Unterstützung und Beratung erhalten interessierte Unternehmen durch das IHK- Netzwerkbüro Afrika in Berlin, das Förderungen und Aktivitäten verschiedener Akteure maßgeschneidert bündelt.

Die Unternehmen Beckhoff Automation aus Verl, Ludwig Weinrich aus Herford und Hermann Sewerin aus Gütersloh berichteten über ihre erfolgreichen Engagements und Zukunftspläne in Afrika. Alle Akteure bestätigen, dass es sich lohnt, die Herausforderung Afrika anzunehmen.   

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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