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Wie Zukunftsfonds unsere Innovationsfähigkeit sichern können

Zukunftstechnologien sind der Schlüssel für die großen Herausforderungen unserer Zeit. Die Bundesregierung unterstützt die Innovationsfähigkeit mit einem DeepTech & Climate Fonds. Was es damit auf sich hat und wie es um den Zukunftsstandort Deutschland steht, besprechen die Hosts mit Anna Christmann (Die Grünen).

Der DeepTech & Climate Fonds ist mit seinem ersten Investment an den Start gegangen, wie Anna Christmann im VDI-Podcast berichtet. Sie ist Koordinatorin der Bundesregierung für Luft- und Raumfahrt sowie Beauftragte des Bundesministeriums für Wirtschaft- und Klimaschutz für die digitale Wirtschaft und Start-ups. Dieser Fonds ist ein Teil des Zukunftsfonds der Bundesregierung, welches ein 10-Milliarden-Euro-Paket umfasst, das in Wagniskapital gebracht wird. „Die Finanzierung von Start-ups und Innovationen ist sehr wichtig“, so Christmann bei „Technik aufs Ohr“. Vor allem für den Klimaschutz bedarf es einer Technologieentwicklung, die längerfristig läuft.
Weiterlesen: https://www.vdi.de/news/detail/wie-zukunftsfonds-unsere-innovationsfaehigkeit-sichern-koennen

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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