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Webinar: Mit Fördergeldern Innovationen auf den Weg bringen

Innovationen fördern die Unternehmensentwicklung nachhaltig! Wir diskutieren mit Ihnen Ihre Ideen und Lösungsansätze und stellen Ihnen geeignete Fördermöglichkeiten vor.Dabei ist das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) eines der wirksamsten Instrumente für kleine und mittlere Unternehmen. Über ZIM können Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Durchführbarkeitsstudien und unterstützende Dienstleistungen, wie z.B. Marketing für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen gefördert werden. ZIM eignet sich auch zur Unterstützung für eine nachhaltige Produkt-, Material- und Prozessentwicklung bzw. Ecodesign mit Blick auf sich ändernde politische EU-Rahmenbedingungen wie den Green Deal und die stärkere Ausrichtung auf eine Circular Economy / zirkuläre Wertschöpfung.

Dabei kann die Förderung der Unternehmen bis zu 55 %, bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten (max. 550.000 €) betragen; die Förderung von Forschungseinrichtungen bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten (max. 220.000 €). Antragsberechtigt sind Unternehmen bis 249 Mitarbeiter inkl. verbundener Unternehmen (KMU). Daneben können Unternehmen bis 999 MA inkl. verbundener Unternehmen gefördert werden, wenn sie mit mindestens einem KMU kooperieren, dessen FuE-Projekt gefördert wird. ZIM zeichnet sich vor allem durch seine guten Erfolgschancen und eine schnelle, unbürokratische Abwicklung aus.

Weiterhin gehen wir kurz auf die Steuerliche Forschungsförderung ein. Alle steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von ihrer Größenordnung, können diese Förderung nutzen.

Referent: Michael Kemkes, Geschäftsführer InnoZent OWL e.V.

Wann?  23. September 2020, 15:30 bis 17:00 Uhr

Das kostenfreie Angebot richtet sich an Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Es stehen max. 7 Plätze zur Verfügung. Nach einer Kennenlernrunde sowie einer Kurzeinführung in das Thema haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen und Ideen in die Diskussion einzubringen.
Eine gemeinsame Veranstaltung von InnoZent OWL e.V., der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld und der IHK Lippe zu Detmold.

Anmeldung: www.innozent-owl.de/23092020-anmeldung-mit-foerdergeldern-innovationen-auf-den-weg-bringen/

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Elektronische Rechnungen (e-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als e-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Zudem müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können.

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