Regelmäßiges Lüften ist förderlich für die Gesundheit. Diese Erkenntnis ist nicht neu. In Corona-Zeiten allerdings hat das Thema noch einmal eine ganz neue Dimension gewonnen. Denn: Ungelüftete Räume, in denen sich Menschen längere Zeit aufhalten, weisen nicht nur eine erhöhte Konzentration von CO₂ auf – in ihnen kommen auch mehr Aerosole vor. Und das sind bekanntlich jene Tröpfchen, die das Coronavirus über die Atemluft in die Umwelt transportieren und so für Ansteckung sorgen können.
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Umwelt & Energie
Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)
In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.