Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Neue ZIM-Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht – bessere Förderkonditionen für junge Unternehmen

Am 17. März 2020 wurde die neue Richtlinie für das „Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand“ (ZIM) veröffentlicht. Diese ersetzt die bisherige Förderrichtlinie, die am 31. Dezember 2019 ausgelaufen ist. Insbesondere junge Unternehmen und Erstinnovatoren profitieren von besseren Förderbedingungen. 2020 stehen hierfür Haushaltsmittel in Höhe von 555 Millionen Euro zur Verfügung.Das ZIM ist mit jährlich über 3.000 neuen Technologieentwicklungs-Projekten das größte Programm der Bundesregierung zur Förderung des innovativen Mittelstandes. Die Fördermöglichkeiten gehen von Einzelförderungen, über Kooperationsförderungen bis hin zur Förderung von Innovationsnetzwerken. Ein paar Zahlen und Fakten:

Etwa 75 % der geförderten Unternehmen haben weniger als 50 Beschäftigte
Die Erstförderquote beim ZIM-Programm liegt bei 42 %
Junge Unternehmen (< 10 Jahre) machen einen Anteil von ca. 28 % aus.

Die wesentlichen Änderungen der neuen ZIM-Richtlinie sind:

  • Erhöhung der Fördersätze für kleine junge Unternehmen auf 45 % bei Einzelprojekten (EP) und 50 % bei Kooperationsprojekten (KP).
  • Öffnung des ZIM für mittelständische Unternehmen, die einschließlich verbundener Unternehmen oder Partnerunternehmen weniger als 1.000 Mitarbeiter beschäftigen (zuvor Begrenzung auf weniger als 500 Mitarbeiter).
  • Bessere Leistungen zur Markteinführung – dazu zählen Leistungen wie Innovationsberatungen, innovationsunterstützende Dienstleistungen, Messeauftritte sowie Beratung zu Produktdesign und Vermarktung.
  • Erhöhte Fördersätze für kleine Unternehmen aus strukturschwachen Regionen auf 45 % bei EP und auf 55 % bei KP.
  • Erhöhung der zuwendungsfähigen Kosten (EP: Erhöhung von 380.000 € auf 550.000 €, KP: Erhöhung von 380.000 € auf 450.000 € pro Unternehmen.) Die maximal mögliche Fördersumme für das Gesamtprojekt steigt von 2.000.000 € auf 2.300.000 €.
  • Erhöhung der Fördersumme für nationale ZIM-Innovationsnetzwerke von 380.000 € auf 420.000 €.

Durch die neue Rechtsgrundlage können nun auch Förderanträge, die bis zum 31.12.2019 gestellt wurden, von den alten Projektträgern final bewilligt oder abgelehnt werden. Die neuen ZIM-Projekträger wurden bereits ausgeschrieben und werden derzeit ausgewählt. Dieser Prozess soll gegen Ende März 2020 abgeschlossen sein, sodass dann eine Antragstellung unter den aktualisierten ZIM-Förderbedingungen möglich sein wird. Förderanträge auf Grundlage der alten ZIM-Richtlinie, die bis 31. Dezember 2019 eingegangen sind, werden weiter von den bisherigen Projektträgern bearbeitet. Ein Dokument über die zentralen Änderungen finden Sie im Anhang.
ZIM_Änderungen (2)

Weitere Themen

nina-springer-von-der-universität-münster
Allgemein

Prof. Dr. Nina Springer: „Medienlandschaft wird diverser“

Printmedien, Hörfunk und Fernsehen müssen sich der digitalen Transformation stellen. Wie kann dieser Wandel gelingen? Darüber spricht Prof. Dr. Nina Springer von der Universität Münster im Interview. Sie erläutert, wie sich Journalismus verändert hat und wie Leserinnen und Leser davon profitieren können. Und welche Bedeutung dies wiederum für die Verlage hat.

weiterlesen