Die Konsultation betrifft die folgenden Stoffe:
- Octamethylcyclotetrasiloxane (D4)
- Decamethylcyclopentasiloxane (D5)
- Dodecamethylcyclohexasiloxane (D6)
- Terphenyl, hydrogenated
- Dicyclohexyl phthalate (DCHP)
- Disodium octaborate
- Benzene-1,2,4-tricarboxylic acid 1,2-anhydride (trimellitic anhydride, TMA)
Die ECHA bitten um Hinweise und weitere Informationen hinsichtlich der Nutzungen der Stoffe, mögliche Ausnahmen sowie der Lieferketten. Auch zu möglichen sozio-ökonomischen Auswirkungen einer möglichen Aufnahme der sieben Stoffe in die Liste der zulassungspflichtigen Stoffe nimmt die ECHA Informationen entgegen (zur Weitergabe an die EU-Kommission).
Die Verwendung oder Vermarktung von Stoffen der Authorisierungsliste im Rahmen der REACH-Verordnung setzt ab einem bestimmten Datum eine Zulassung für eine bestimmte Nutzung voraus. Verwender, Hersteller oder Importeure können dann eine Zulassung beantragen.
Unternehmen können sich bis zum 05. Juni 2020 an der Konsultation der ECHA beteiligen.
Die Konsultation der ECHA finden Sie hier.
https://echa.europa.eu/de/recommendation-for-inclusion-in-the-authorisation-list
Darüber hinaus hat die ECHA ihren neuen Service EUCLEF (EU Chemicals Legislation Finder) für Unternehmen auf ihrer Website zur Verfügung gestellt. EUCLEF soll Unternehmen einen Überblick über die jeweilige Regulierung eines Stoffes in der EU geben. Zunächst sind 40 chemikalienbezogene Rechtsakte von der Suchfunktion umfasst.
Weitere Information der ECHA zu EUCLEF finden Sie hier.
https://www.echa.europa.eu/-/track-legal-obligations-with-the-new-eu-chemicals-legislation-finder
Quelle: DIHK