Bewegungen, Hologramme, Multimedia: Seit Mitte Januar können Anmelder beim
Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) neue Markenformen nutzen. Mit Wirkung zum 14. Januar trat das Markenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft. Mit der
Gewährleistungsmarke steht jetzt sogar eine neue Markenkategorie zur Verfügung,
die Prüfsiegeln eine stärkere rechtliche Stellung einräumt als bisher. Das Gesetz geht
auf die europäische Markenrechtsrichtlinie zurück, die bereits seit 2016 gilt. Die
neuen Regelungen stärken die Rechte von Markeninhabern.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Patent- und Markenamts, 11.01.2019Mehr dazu unter unter: https://www.dpma.de/service/presse/pressemitteilungen/20190111.html

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