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MittelstandsMakerthon NRW im März in OWL: Gesucht werden Unternehmen, die Künstliche Intelligenz sinnvoll in ihre Arbeit integrieren wollen.

MittelstandsMakerthon NRW in OWL 2024 – Unternehmen gesucht!

Vom 20. bis 22. März 2024 findet der MittelstandsMakerthon NRW mit Station in OWL zum zweiten Mal am Campus Bielefeld statt. Gesucht werden Unternehmen, die Künstliche Intelligenz (KI) sinnvoll in ihre Arbeit integrieren wollen und ihre damit verbundenen Herausforderungen („Challenges“) den interdisziplinären Studierenden-Teams zur Verfügung stellen.

Beim MittelstandsMakerthon NRW in OWL bearbeiten zehn Teams aus engagierten Studierenden innerhalb von 3 Tagen die von regionalen Unternehmen eingereichten Challenges. Forschende vom Campus Bielefeld sowie erfahrene Methodentrainerinnen- und trainer unterstützen die Teams mit Tipps zu Innovationsmethoden und bei fachlichen Fragen.

Das Ziel: Innovative und umsetzbare Lösungsideen für Unternehmen aus Ostwestfalen-Lippe entwickeln und damit den MittelstandsMakerthon NRW in OWL gewinnen.

Der MittelstandsMakerthon NRW nimmt jegliche Themen aus dem Bereich „Künstliche Intelligenz“ in den Blick und richtet sich insbesondere an Unternehmen, die sich mit den Möglichkeiten von KI auseinandersetzen, jedoch noch nicht genau abschätzen können, wo, was oder wie KI für sie hilfreich und sinnvoll sein könnte. Mögliche Einsatzgebiete: Energiemonitoring, Wissenserhalt, Vertrieb, Service und Kommunikation, Intralogistik, Datenextraktion uvm.

Hier bekommen Sie mehr Infos zum MittelstandsMakerthon und zur Teilnahme

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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