Informationen für den Logistiksektor: Ausnahmen von der Impfausweispflicht für Transportmitarbeiter in Italien

 

Einzelheiten können Sie dem beiliegenden Dokument entnehmen: https://wm.ihk.de/download/attachments/1158054105/IT%20CLAR%20GREEN%20PASS%2015OCT21.pdf?version=1&modificationDate=1634563286000&api=v2

Für den grenzüberschreitenden Lkw-Transport ist folgender Passus entscheidend:

„Road Haulage sector: … As regards crews of such means of transport from abroad who are not in possession of one of the green certificates COVID-19 (or other certifications for vaccinations recognised by the EMA or vaccinations recognised as equivalent by order of the Italian Ministry of Health), it should be noted that access is only allowed to designated places for loading/unloading of goods, provided that such operations are carried out by other staff.“

Demnach ist eine Einreise für ungeimpfte Fahrer möglich, soweit der Fahrer sind nicht an Ladevorgängen in Italien beteiligt und lediglich den in den Frachtpapieren angegebenen Zielort anfährt. Es wird empfohlen, die Einzelheiten jeweils vorher mit den italienischen Geschäftspartnern zu besprechen, damit diese sicherstellen, dass die lokalen Behörden am Zielort die Bestimmung in der vom italienischen Verkehrsministerium angegebenen Weise auslegen.

Quelle: BMVI

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