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Gutachten für Fortführung des Innovationsprogramms für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

Ein Zwischenbericht empfiehlt die Verstetigung des Innovationsprogramms für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hatte das IGP 2019 als Pilotprogramm begonnen und seitdem drei Förderrunden gestartet. Das IGP adressiert nichttechnische Innovationen, z. B. neue kreativwirtschaftliche Konzepte, innovative Plattformlösungen oder zukunftsweisende Apps.

In drei Pilotausschreibungen wurden insgesamt über 1.700 Projektideen eingereicht. Dabei sind vor allem junge kleine Unternehmen sehr stark vertreten: 77 Prozent der Anträge kommen von Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern. Sie entstammen oft modernen Dienstleistungsbranchen und adressieren zu gut 90 Prozent Projekte mit hohem Digitalisierungsbezug. Das IGP besetze laut Autoren eine Leerstelle in der deutschen Förderlandschaft: nur vereinzelt bestünden auf Bundes- und Landesebene vergleichbare Programme. In anderen europäischen Ländern (z. B. Österreich und Frankreich) sei eine Förderung von nichttechnischen Innovationen bereits stärker zu beobachten. 

Mit dem IGP wurde ein Jurybewertungssystem eingeführt, das von den Geförderten weitgehend positiv bewertet wird. Die Ausschreibungen hatten trotz einer vorausgegangenen Mittelaufstockung eine eher niedrige Bewilligungsquote: Während in der zweiten Runde rund 25 Prozent der eingereichten Vorhaben bewilligt wurden, waren es in der ersten Runde nur 12 Prozent und in der dritten Runde rund 15 Prozent. Laut Gutachten unterstreiche dies die erfolgreiche Mobilisierung und den großen Bedarf der Zielgruppe an einer Förderung von nichttechnischen Innovationen.

Das IPG richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (inkl. Selbständige und Startups) sowie mit ihnen kooperierende Forschungseinrichtungen, die nichttechnische Innovationen auf den Weg bringen wollen. Zielgruppen sind bspw. Unternehmen der Digitalwirtschaft, der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie aus der Bildungsbranche. Die Entscheidung über eine mögliche Fortführung des IGP liegt bei der kommenden Bundesregierung.

Weitere Informationen zum IGP finden Sie hier oder auch im Zwischenbericht.
Quelle: DIHK

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