Griechenland, Portugal und Slowenien haben ihr nationales Recht noch nicht an die Datenschutz-Grundverordnung angepasst, anderswo läuft auch nicht alles richtig
Ein gutes Jahr nach dem endgültigen Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die EU-Kommission am Mittwoch einen ersten Bericht veröffentlicht, in dem sie ein vorläufiges Resümee zu deren Folgen sowie zum Stand der nationalen Umsetzung zieht. Die Privatsphäre sei mit dem Regelwerk endlich zu einer „entscheidenden Größe“ geworden, freute sich Justizkommissarin Vera Jourová bei der Präsentation der Ergebnisse in Brüssel. Die Bürger seien sich ihrer stärkeren Rechte bewusst geworden. Es gebe aber noch viel zu tun, um auf einen einheitlichen Schutzstandard in der EU und möglichst auch auf erweiterter internationaler Ebene hinzuarbeiten.Griechenland, Portugal und Slowenien haben laut der Analyse ihre nationalen Rechtsvorschriften zum Datenschutz noch nicht in Einklang mit der DSGVO gebracht. An die drei Mitgliedsstaaten richtete Jourová die klare Botschaft: „Beeilen Sie sich.“ Auch sonst werde die Kommission wachsam sein, dass die EU-Länder die Vorgaben im Sinne der Verordnung adaptieren. Diese dürften nicht verwässert werden, aber auch eine Überregulierung müsse ausgeschlossen werden. „Wir werden nicht davor zurückschrecken, Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, wenn sie erforderlich sind“, betonte die Leiterin des Justizressorts. Als erste Schritte seien Warnschreiben aber wahrscheinlicher.
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Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)
In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.