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„Team of Bielefeld“ gewinnt RoboCup German Open

Das RoboCup-Team des Exzellenzclusters CITEC und der Technischen Fakultät der Universität Bielefeld hat sich in der Haushaltsliga der RoboCup German Open in Magdeburg durchgesetzt und sich in dem Wettbewerb erstmals den ersten Platz gesichert. Das „Team of Bielefeld“ (ToBI) trat in diesem Jahr mit dem neuen Serviceroboter TIAGo an. Neun Teams starteten in der RoboCup@Home-Liga. Sie kamen aus Deutschland, den Niederlanden, Mexiko, Frankreich und Indien.

In dem Wettbewerb müssen Serviceroboter in verschiedenen Szenarien ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen. So musste der Bielefelder TIAGo-Roboter als Partygastgeber agieren, dafür Gäste empfangen, sie ins Wohnzimmer bringen und ihnen einen Sitzplatz anbieten. Auch als Haushälter war der Roboter tätig: Er brachte den Abfall aus der Küche zu einer Müllsammelstelle und räumte Geschirr in die Spülmaschine ein.
Weite Infos hier:
https://ekvv.uni-bielefeld.de/blog/pressemitteilungen/entry/citec_team_gewinnt_erstmals_bei

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Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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