Am 22. Mai hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf für ein Forschungszulagengesetz verabschiedet, welcher nun in die parlamentarische Beratung geht. Alle Unternehmen, die forschen und in Deutschland steuerpflichtig sind, können diese Förderung beantragen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten und dessen Wirkung nach vier Jahren bewertet werden. Im Einzelnen:
• Die Förderhöhe soll 25 % der FuE-Personalaufwendungen betragen. Pro Unternehmen soll die Förderung jedoch auf 500.000 Euro pro Jahr gedeckelt werden.
• Bei der Auftragsforschung soll der Auftragnehmer gefördert werden.
• Eine externe Stelle, die noch bestimmt wird, soll das Vorliegen eines FuE-Vorhabens bestätigen – mit Bindungswirkung für die Finanzverwaltung.
• Das Gesetz sieht zudem eine unbefristete Förderung vor
Im Falle der Auftragsforschung sieht der Regierungsentwurf eine Förderung beim Auftragnehmer vor – die IHK-Organisation spricht sich jedoch für eine Förderung beim Auftraggeber aus. Denn der Auftraggeber trägt die wirtschaftlichen Risiken des Scheiterns und die Chancen des Erfolges. Darüber hinaus würden so insbesondere kleine und mittlere Unternehmen ohne FuE-Personal eher in die Lage versetzt, eigene FuE-Vorhaben anzustoßen. Damit möglichst viele Unternehmen ihre Forschung ausweiten, sollte die Förderung zudem so bürokratiearm wie möglich ausgestaltet werden. Und schließlich sollte es eine stufenweise Erhöhung des Fördervolumens in den nächsten Jahren geben, um mehr Innovationspotentiale der Unternehmen zu heben.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2019/0201-0300/0242-19.html
Quelle: DIHK

Umwelt & Energie
EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage
Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.