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BMWi startet Pilotförderung „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“

Mit der Ende Juni 2019 veröffentlichten Richtlinie möchte das BMWi nun auch nichttechnische Innovationen fördern, wie z. B. neue digitale Geschäftsmodelle. Dabei zielt das Programm insbesondere auf die Stärkung der Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) inklusive Selbständigen und jungen Unternehmen.Die neue Pilotförderung ist Teil der Transferinitiative des BMWi, die das Ziel verfolgt, Hindernisse und Lücken auf dem Weg von der Idee zum Markterfolg zu benennen und zu beseitigen.
Konkret erfasst werden von der neuen Förderrichtlinie unter anderem innovative Geschäftsmodelle und Designansätze, aber auch Anwendungssoftware wie neuartige Lern-Apps sowie neue Formen der Technologienutzung. Der Programmstart soll im Herbst mit einem ersten Förderaufruf zu digitalen und Daten getriebenen Geschäftsmodellen und Pionierlösungen erfolgen. Für das kommende Jahr ist ein zweiter Aufruf geplant, der besonders auf kultur- und kreativwirtschaftliche Innovationen zielt. Ein dritter Aufruf soll voraus-sichtlich Innovationen mit einem besonders hohen „Social Impact“ adressieren, beispielsweise im Bereich Bildung und Informationszugang. Es stehen 25 Millionen Euro über 4 Jahre zur Verfügung.
Im Fokus der Förderung stehen die sog. „nichttechnischen Innovationen“. Darunter werden neuartige Produkt-, Dienstleistungs-, Prozess-, Organisations- und Marketingkonzepte wie auch Geschäftsmodelle verstanden. Der primäre Wertschöpfungsbeitrag entsteht dabei wesentlich aus Veränderungen, die auf bisher nicht bekannte Anwendungskontexte, Nutzungsmöglichkeiten, organisationale Strukturen oder Ertrags- und Wertschöpfungsmechaniken abzielen. Dabei können durchaus auch neue Technologien eingesetzt werden. Nichttechnische Innovationen können in marktorientierter und Gemeinwohl orientierter Ausprägung, aber auch in Mischformen vorliegen.
Antragsberechtigt sind KMU sowie kooperierende Forschungseinrichtungen inkl. (Kunst-)Hochschulen.
Die Richtlinie ist hier abrufbar: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/F/foerderrichtlinie-innovationsprogramm-fuer-geschaeftsmodelle-und-pionierloesungen-igp.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Quelle: Bundesministerium für Finanzen, Handelsblatt, DIHK

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