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DDer Businessplan-Wettbewerb startklar unterstützt Sie dabei, aus Ihrer Idee ein Konzept für eine erfolgreiche Gründung zu entwickeln.

startklar Businessplan-Wettbewerb – jetzt noch bis zum 19. November registrieren!

Sie haben eine gute Geschäftsidee? Mit dem Businessplan-Wettbewerb startklar werden Sie dabei unterstützt, aus Ihrer Idee ein Konzept für eine erfolgreiche Gründung zu entwickeln! In Workshops erarbeiten Sie das Nutzenversprechen Ihres Produkts oder Ihrer Dienstleistung und strukturieren Ihr Geschäftsmodell.

Businessplan-Wettbewerb

Wie mache ich aus meiner Idee ein erfolgreiches Geschäftskonzept? Welche Tipps und Fallstricke gibt es bei der Unternehmensgründung? Und wo kann ich mich mit anderen Gründerinnen und Gründer austauschen? Antworten auf diese Fragen bietet der Businessplan-Wettbewerb startklar OWL.

Geschäftskonzept im Businessplan auf den Punkt bringen

Bei startklar können Sie Ihr Geschäftskonzept in Ihrem Businessplan auf den Punkt bringen – und sich im Wettbewerb mit anderen Teams messen. Den besten Bewerber*innen winken attraktive Geld- und Sachpreise, die in drei Kategorien vergeben werden:

  • Hightech und Forschung
  • Industrie, Handwerk und Dienstleistung
  • Zukunft und Gesellschaft

Darüber hinaus werden die Konzepte in der Preisverleihung der Öffentlichkeit und den Medien vorgestellt. Nutzen Sie startklar, um Ihr Unternehmen fit für den Markt zu machen. Greifen Sie auf das Wissen des Netzwerks zu und bauen Sie neue Kontakte auf!

Bewerben bis zum 19. November 2023

Bis zum 19. November 2023 können sich Gründerinnen und Gründer mit ihrer Geschäftsidee unter www.startklar-owl.de registrieren, um die kostenlosen Angebote zu nutzen – und Preise bis zu 10.000 € gewinnen. startklar OWL wird gemeinsam von den Kammern, Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Hochschulen und Gründungsinitiativen der Region durchgeführt und von den Sparkassen in OWL unterstützt.

Hier geht’s zur Anmeldung

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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