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Selbstverständlich Gründen mit Behinderung: Mentoring-Programm BESSER

Sich selbständig machen, ein Start-Up gründen oder freiberuflich arbeiten mit Behinderung: Sie haben schon oft daran gedacht, aber noch viele ungeklärte Fragen im Kopf? Für Menschen in diesem Prozess startet der Hildegardis-Verein das neue Mentoring-Programm BESSER! Das Mentoring ist eingebunden in das Projekt „Barrierefrei Existenzgründen. Selbständig und erfolgreich im Erwerbsleben mit Behinderung“ (BESSER).

Das Mentoring-Programm unterstützt Sie bei der Entwicklung Ihrer Geschäftsidee, begleitet bei Ihrer Zielklärung und ermutigt bei den ersten Gründungsschritten. Das Programm bietet in zwei Mentoring-Runden insgesamt je 30 Plätze für Mentees an.

Das Mentoring ist eingebunden in das Projekt „Barrierefrei Existenzgründen. Selbständig und erfolgreich im Erwerbsleben mit Behinderung“ (BESSER). Für die Dauer eines Jahres arbeiten Mentee und Mentor*in in einem „Tandem“ zusammen. Diese berufserfahrenen Fachkräfte beraten, vermitteln Erfahrungen, eröffnen Netzwerke, teilen ihr Wissen und bieten ein Lernen vom Vorbild an.

Berufserfahrene Fachkräfte beraten, vermitteln Erfahrungen, eröffnen Netzwerke, teilen ihr Wissen und bieten ein Lernen vom Vorbild an. Bewerbungen sind noch bis zum 15. März 2023 möglich.

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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