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Lohnenswert & interessant: Förderzuschuss als Ergänzung zum Kredit

Ab dem 3. Februar 2020 bietet die KfW als Ergänzung zu den folgenden Krediten einen Förderzuschuss – und zwar der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit sowie der Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen. Die maximale Zuschusshöhe berechnet sich prozentual auf den Kreditbetrag.

Das Angebot eines Förderzuschusses als Ergänzung zum Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen gilt nur für Kredite mit einer Zinsbindung von maximal 10 Jahren.

Die Antragstellung eines Förderkredits in den genannten Programmen berechtigt zur Antragstellung des Förderzuschusses. Der Zuschuss wird nach Vollauszahlung von der KfW direkt an den Endkunden in einer Summe einmalig ausgezahlt.

Mit Einführung beträgt die maximale Zuschusshöhe für den
•  ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit: 3,0%
•  Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen: 1,0%,
jeweils berechnet auf den in Anspruch genommenen Kreditbetrag.

Die Zuschusshöhen sind in beiden Programmen variabel und werden abhängig von der Kapitalmarkt- und Volumenentwicklung gesteuert. Die aktuellen Zuschusshöhen finden Sie auf www.kfw.de unter den jeweiligen Produktseiten im Bereich Konditionen. Bei Beantragung eines Förderzuschusses in Ergänzung zum ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit beträgt die Mindestkreditlaufzeit 5 Jahre und eine vorzeitige Rückzahlung des Kredites innerhalb von 5 Jahren nach Kreditzusage ist ausgeschlossen.

Quelle: www.kfw.de

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