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Höhe der EEG-Umlagensenkung durch BEHG-Einnahmen unklar

Immer wieder werden an den DIHK die Fragen herangetragen, in welchem Umfang die EEG-Umlage in den kommenden Jahren durch die Einnahmen aus dem BEHG sinken und wann dies gesetzlich beschlossen wird. Bei letzterem Punkt ist der aktuelle Stand, dass dies im Rahmen der im ersten Halbjahr 2020 vorgesehenen EEG-Novelle umgesetzt werden soll.

Wie hoch ist die Senkung der EEG-Umlage?
Im Zuge der Beschlüsse zum Klimapaket wurde vereinbart, die EEG-Umlage 2021 um 0,25, 2022 um 0,5 und 2023 um 0,625 Cent/kWh zu senken. Beschlüsse über 2023 hinaus gab es nicht. Von einer mit dem anwachsenden CO2-Festpreis im Rahmen des BEHG 1.0 stärker sinkenden Umlage auszugehen, ist zwar plausibel aber keineswegs gesichert. Es ist zudem unklar, ob die beim BEHG 1.0 vereinbarte Senkung der Umlage auch nach den Beschlüssen zum BEHG 2.0 noch weiter gilt.

Im Zuge des BEHG 2.0 wurde folgendes vereinbart: „Zusätzliche Einnahmen werden vollständig zur Senkung der EEG-Umlage ab dem 1. Januar 2021 und ab dem 1. Januar 2024 auch zur Anhebung der zusätzlichen Entfernungspauschale für Fernpendler verwendet.“ Auch hieraus ergeben sich einige Fragen, die derzeit nicht beantwortet werden können: Wie entwickeln sich die Emissionen und damit die Einnahmen? Wie hoch werden die Ausgaben für die Fernpendler? Und: Wie wird die Kompensation für Unternehmen gestaltet, die nur wenig von der sinkenden EEG-Umlage profitieren? Da der Kompensationsmechanismus noch ausgearbeitet werden muss, ist auch nicht klar, wer kompensiert wird und wie hoch die Kompensation ausfällt.

Aus diesen Gründen sind alle Zahlen zur Senkung der EEG-Umlage derzeit Spekulation. Die einzige Zahl, die als halbwegs gesichert gelten kann, ist, dass die EEG-Umlage 2021 um mindestens 5 Mrd. Euro (ca. 1,3 Cent/kWh) sinken wird.

Quelle: DIHK

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