Mit dem GRÜNDERPREIS NRW 2020 werden gerade auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, wie der Coronakrise, die herausragenden Leistungen von Unternehmens-gründerinnen und -gründern sowie Unternehmensnachfolgen in allen Branchen ausgezeichnet. Insgesamt 60.000 Euro Preisgeld vergibt die Experten-Jury des Gründerpreises für die besten Geschäftsideen und -konzepte. Bewerben Sie sich jetzt für den GRÜNDERPREIS NRW 2020.
Die Teilnahme am GRÜNDERPREIS NRW 2020 ist schnell und unkompliziert:
Einfach Formular ausfüllen, Lebenslauf/Beruflicher Werdegang sowie ggf. Ansichtsmaterial dazulegen und abschicken. Ihre Bewerbung ist auch dann erfolgversprechend, wenn Sie im Folgenden nicht alle Fragen gleichermaßen umfassend beantworten können.
Mitmachen können alle Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere, eigenständige
Unternehmen und Freiberufler aus Industrie, Handwerk und Dienstleistung, die weniger
als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft im Sinne der diesbezüglichen Größendefinition der Kommission der Europäischen Union. Auch Unternehmensnachfolgen, Gründungen aus der Arbeitslosigkeit und von Berufsrückkehrerinnen und -rückkehrern – sowohl als Vollerwerbs- als auch als Nebenerwerbsgründungen – sind ausdrücklich zur Teilnahme eingeladen. Auch Unternehmen, die sich bereits in der Vergangenheit beworben haben und nicht unter den drei Preisträgern waren, können teilnehmen.
Ausgezeichnet werden Unternehmen, die sich nach einer erfolgreichen Startphase am Markt etabliert haben. Daher ist es Bedingung, dass die Gründung Ihres Unternehmens zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2018 erfolgt ist. Der Hauptsitz des Unternehmens muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Die kompletten Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise finden Sie hier.
Quelle:
Land Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen