2025 im Blick: Entwicklungen in der Energie- und Umweltpolitik

IHK-Konjunkturumfrage für die Branchen Handel, Dienstleistung und Industrie für das Frühjahr 2018

Was kommt im neuen Jahr im Bereich Energie- und Umweltpolitik auf europäischer und Bundesebene auf Unternehmen zu? Berichten wird Dr. Sebastian Bolay, Bereichsleiter Energie, Umwelt, Industrie bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK).

News aus dem Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz & Transformation

Die fünfte Runde des Förderwettbewerbs für Energie- und Ressourceneffizienz ist am 1. November gestartet. Unternehmen können erneut ihre Anträge für die Förderung investiver Maßnahmen für mehr Energie- und Ressourceneffizienz einreichen. Zudem möchte das Team „Förderwettberb Energie- und Ressourceneffizienz & Transformationspläne“ Sie über den weiteren Wettbewerbsfahrplan in 2025, die Veröffentlichung der Wettbewerbskennwerte und unsere anstehenden Webinartermine informieren.

Trading Hub Europe (THE) legt Gasspeicherumlage ab 1. Januar 2025 auf 2,99 EUR/MWh fest

Auf dem Bild ist eine Gasflamme zu sehen

Die Umlage zur Sicherung der Erdgasspeicherung (Gasspeicherumlage) steigt ab dem 01.01.2025 um 49 Cent auf dann 2,99 Euro je MWh. Die Umlage dient der Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicher nach § 35e EnWG. Zukünftig soll die Umlage nicht mehr auf Transitmengen erhoben werden, die entsprechende Gesetzesänderung ist jedoch noch nicht beschlossen.

CLP-Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Die jüngst verabschiedete Änderung der CLP-Verordnung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage nach Verkündung, am 10. Dezember, offiziell in Kraft. Die Verordnung enthält jedoch zahlreiche Übergangsbestimmungen bis 2026 bzw. 2027.

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

Infoblätter für Hersteller von CBAM-Waren in Nicht-EU-Ländern

Das Whistleblower-Gesetz verpflichtet u. a. Unternehmen ab 50 Beschäftigte Meldekanäle für Hinweise auf Rechtsverstöße einzurichten.

Die Generaldirektion Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission stellt neue Infoblätter für Hersteller von CBAM-Waren in Nicht-EU-Ländern auf verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Die neuen Infoblätter enthalten wichtige Informationen und nützliche Links für Unternehmen, die die folgenden Güter herstellen und in die EU exportieren: Aluminium, Düngemittel, Strom, Wasserstoff, Eisen und Stahl. Die Infoblätter finden Sie hier. Sie […]

Praxisleitfaden für Unternehmen zur Umsetzung der Biodiversitätsberichterstattung veröffentlicht

Auf dem Bild ist eine Glühbirne zu erkennen,

Die Umweltstiftung Michael Otto hat einen praxisorientierten Leitfaden veröffentlicht, der Unternehmen dabei unterstützt, die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erfolgreich umzusetzen. In einem 12-monatigen Projekt, das in Zusammenarbeit mit insgesamt 37 Partnern aus Wissenschaft, Naturschutz, Wirtschaft und Wirtschaftsprüfung realisiert wurde, entstand ein Leitfaden, der eine effiziente und praktikable Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse in Bezug auf Biodiversität und Ökosysteme gemäß der CSRD ermöglicht.

Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD): Deutsche Fassung der KOM-FAQs im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Die Berichte müssen nun nicht mehr bis zum 31. Mai 2024, sondern bis zum 31. Dezember 2024 vorliegen. Erst dann wird das BAFA das Vorliegen der LkSG-Berichte sowie deren Veröffentlichung nachprüfen.

Mit der Bekanntmachung will die EU-Kommission die Rechtssicherheit in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsangaben erhöhen.
Die Europäische Kommission hat am 13. November 2024 eine Bekanntmachung (C/2024/6792) veröffentlicht, die die Klarstellungen zu den Anforderungen der CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464), der SFDR (Verordnung (EU) 2019/2088) und der ESRS (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) beinhaltet.