Novellierte europäische Bauproduktenverordnung (BauPVO) tritt in Kraft

Die BauPVO legt den langfristigen gesetzlichen Rahmen für die Vermarktung von Bauprodukten im europäischen Binnenmarkt fest. Sie zielt darauf ab, den Binnenmarkt für Bauprodukte zu harmonisieren und den freien Verkehr dieser innerhalb der EU zu erleichtern. Dadurch soll insgesamt die Qualität und Sicherheit von Bauprodukten im europäischen Binnenmarkt verbessert werden. Die Verordnung ist am 7. Januar 2025 in Kraft getreten und ist ab dem 8. Januar 2026 in allen Mitgliedstaaten wirksam. Bestimmungen zur Entwicklung harmonisierter Normen und Produktanforderungen gelten unmittelbar seit Inkrafttreten der Verordnung. Die übrigen Regelungen treten ein Jahr später, am 8. Januar 2026, in Kraft. Eine Ausnahme bildet Artikel 92, der Sanktionen regelt und erst zwei Jahre nach Inkrafttreten wirksam wird.1

Wesentliche Änderungen:

Digitaler Produktpass (Artikel 76)

Mit der neuen Verordnung wird ein digitaler Produktpass für Bauprodukte eingeführt, der Informationen zur ökologischen Nachhaltigkeit bereitstellt. Dabei handelt es sich um eine Produktkennzeichnung (z. B. einen QR-Code), die von verschiedenen Akteuren in der Lieferkette gescannt werden kann, um umfassende Informationen zu Bauprodukten zu erhalten. Beispielsweise zu Materialien und nach welchen geltenden Normen und Produktvorgaben sie hergestellt wurden, oder zu Recyclinganteilen und Haltbarkeit der Bauprodukte. Sie ermöglichen zudem eine präzisere Berechnung des CO₂-Fußabdrucks eines Gebäudes. Unternehmen müssen dafür unter anderem eine Leistungs- und Konformitätserklärung erstellen. 2

Leistungs- und Konformitätserklärung (Artikel 13 und Artikel 15) in Verbindung mit CE-Kennzeichnung (Artikel 17)

Die Leistungs- und Konformitätserklärung spielt eine wichtige Rolle in der Bauproduktenverordnung. Sie enthält Informationen zu den wichtigsten Eigenschaften eines Bauprodukts sowie dessen Leistungsfähigkeit in diesen Bereichen. Ein Bauprodukt darf nur dann in den Handel gebracht werden, wenn eine gültige Leistungserklärung vorliegt. Zudem ist sie die Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung, die bestätigt, dass das Produkt den europäischen Vorgaben entspricht. Die neue BauPVO erweitert die bisherigen Anforderungen der CE-Kennzeichnungen von der Berücksichtigung der technischen Leistung auch auf Umweltaspekte. Das bedeutet, dass die CE-Kennzeichnung nun auch umfassende Informationen zu Nachhaltigkeit und Umweltauswirkungen der Produkte enthalten muss.

Erweiterter Geltungsbereich

Der Geltungsbereich wird ausgeweitet und umfasst nun alle Wirtschaftsakteure. Sie gilt damit auch für gebrauchte Bauprodukte, digitale Datensätze, Materialien sowie Dienstleistungen für den 3D-Druck. Zudem fallen Bauprodukte, die direkt auf der Baustelle zum sofortigen Einbau bereitgestellt werden, sowie wesentliche Komponenten und Werkstoffe, die laut Herstellerangaben für Bauprodukte vorgesehen sind, unter die Regelung. 3

Vorteile:

  • Stärkung des EU-Binnenmarkts: Durch die Harmonisierung der Produktanforderungen werden EU-weit einheitliche technische Spezifikationen und Nachhaltigkeitskriterien für Bauprodukte eingeführt. Das verhindert, dass einzelne Mitgliedstaaten nationale Sonderregelungen schaffen, die den freien Warenverkehr behindern könnten.
  • Mehr Transparenz: Durch den digitalen Produktpass entsteht mehr Transparenz, da umfassende Informationen zu den Produkten bereitgestellt werden.
  • Unternehmen haben langfristig die Chance durch nachhaltige und innovative Produkte wettbewerbsfähiger zu werden.

Kritik:

  • Erhöhter administrativer Aufwand: KMUs müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den neuen Anforderungen entsprechen. Insbesondere im Bereich der Dokumentation, Konformität und Nachverfolgbarkeit kann die BauPVO zu einem erhöhten administrativen Aufwand führen.
  • Kosten für die Implementierung neuer Prozesse: Es sind innerbetriebliche Strukturen notwendig, die die Erfassung relevanter Informationen, die Dokumentation und gegebenenfalls erforderliche Korrekturmaßnahmen gewährleisten. Dazu gehört auch die Umstellung der IT-Systeme, um den digitalen Produktpass bereitstellen zu können.
  • Eine strenge Marktüberwachung zur Prüfung, dass nur konforme Produkte auf den Markt kommen, könnte zu mehr Prüfungen und Kontrollen für die Unternehmen führen und so Prozesse verzögern oder verteuern.

1BMWSB – Startseite – Neue EU-Bauproduktenverordnung: Mehr Verbraucherschutz und Fokus auf nachhaltiges Bauen
2Neue EU-Bauprodukte-Verordnung: mehr Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit – Europäische Kommission
3Bauprodukteverordnung (EU) 305/ 2011 – IHK Lippe zu Detmold

 

Quelle: DIHK

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