Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag

Der Bundestag hat das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) beschlossen. Das Gesetz ist am 21. Juni 2024 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2024 I Nr. 206 vom 21.06.2024) veröffentlicht worden. Gemäß Artikel 13 Absatz 1 tritt das Gesetz am 1. November 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Transsexuellengesetz (TSG) außer Kraft. 

Duschen kann Arbeitszeit sein

Zeiten zum Duschen oder Waschen können laut BAG bezahlte Arbeitszeit sein. Etwa dann, wenn der Arbeitnehmer bei der Arbeit so schmutzig wird, dass es für ihn unzumutbar wäre, ungewaschen nach Hause zu gehen.

Unzulässiger Medienbruch: Werbebrief darf nicht auf AGB im Internet verweisen

Ein Ver­weis auf eine Web­sei­te mit den AGB kann ins­be­son­de­re dann einen un­zu­läs­si­gen Me­di­en­bruch dar­stel­len, wenn die Kun­den zuvor per Wer­be­brief kon­tak­tiert wer­den. Laut OLG Düs­sel­dorf hät­ten die AGB pro­blem­los dem Wer­be­schrei­ben bei­ge­fügt wer­den kön­nen.

Beweiswert der AU erschüttert: Und jetzt?

Deckt die Ar­beits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung (AU) genau die Kün­di­gungs­frist ab, kann ihr Be­weis­wert er­schüt­tert sein. Was muss der Ar­beit­neh­mer dann dar­le­gen? Das LAG Meck­len­burg-Vor­pom­mern gibt kon­kre­te Hin­wei­se, wel­cher Vor­trag aus sei­ner Sicht er­for­der­lich ge­we­sen wäre.