Das Whistleblower-Gesetz verpflichtet u. a. Unternehmen ab 50 Beschäftigte Meldekanäle für Hinweise auf Rechtsverstöße einzurichten.

Polen: Whistleblower-Gesetz bringt neue Pflichten für Unternehmen

gtai – Das neue polnische Whistleblower-Gesetz tritt am 25. September 2024 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern, Unternehmen des öffentlichen oder
privaten Finanzsektors unabhängig von der Mitarbeiterzahl sowie Gemeinden oder Landkreise mit mehr als 10.000 Einwohnern, interne Meldekanäle für Hinweise auf Rechtsverstöße
einzurichten. Dies betrifft Bereiche wie öffentliches Auftragswesen, Produktsicherheit und Umweltschutz. Darüber hinaus sieht das Gesetz die Einführung eines Meldeverfahrens für
externe Hinweise insbesondere auf Korruption und Menschenrechtsverletzungen vor.

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