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Der Weg zum Ausbildungsbetrieb

Viele Schüler und Schülerinnen stellen sich die Frage, wie werde ich Azubi in einem Unternehmen? Wir fragen heute mal andersrum, wie wird ein Unternehmen eigentlich zum Ausbildungsbetrieb?

Wenn ein Unternehmen das erste Mal die Idee hat auszubilden, sollten die Verantwortlichen sich zunächst überlegen in welchem Bereich die Ausbildung stattfinden soll. So kann in einem nächsten Schritt die Informationssammlung über in Frage kommende Ausbildungsberufe stattfinden. Je nach Ausbildungsberuf können nämlich unterschiedliche Kammern für die Ausbildungserlaubnis zuständig sein.

Wird der Ausbildungsberuf von der Industrie- und Handelskammer (IHK) betreut, kann ein Termin mit einem Ausbildungsberater vereinbart werden. Die Kontaktdaten der Entsprechenden Ansprechpartner sind auf der Homepage der IHK zu finden. Der zuständige Ausbildungsberater fährt dann ins Unternehmen, berät rund um das Thema Ausbildung und schaut sich den Betrieb genauer an. Dieser vor Ort Termin ist zwingend notwendig, um einschätzen zu können, ob die betriebliche Eignung für den entsprechenden Ausbildungsberuf gegeben ist. Das ist auch schon eine von drei Voraussetzungen, die für die Berechtigung zur Ausbildung erfüllt sein muss – die betriebliche Eignung. Laut dem Berufsbildungsgesetzt muss eine nach Art und Einrichtung geeignete Ausbildungsstätte vorhanden sein. Das bedeutet, die Fertigkeiten und Kenntnisse, die ein bestimmter Ausbildungsberuf mit sich bringt, müssen auch in der Praxis des Unternehmens vermittelt werden können.

Im nächsten Schritt muss in dem Unternehmen eine Person zum Ausbilder ernannt werden. Diese Person ist dann maßgeblich für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte an die Auszubildenden verantwortlich. Das führt zu den zwei weiteren Voraussetzungen, die ein Unternehmen erfüllen muss, um ausbilden zu dürfen. Die zum Ausbilder ernannte Person muss lauf Berufsbildungsgesetz sowohl persönlich als auch fachlich geeignet sein.

Die persönliche Eignung ist in den allermeisten Fällen gegeben. Nicht persönlich geeignet sind Personen, die wegen bestimmter Delikte vorbestraft sind oder gegen Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes verstoßen haben.

Die fachliche Eignung des Ausbilders setzt sich aus der beruflichen und der berufs- und arbeitspädagogische Eignung zusammen. Erfüllt ist die berufliche Eignung, wenn der Ausbilder einen Berufsabschluss in der entsprechenden Fachrichtung bestanden hat und über Berufspraxis verfügt. Auch bei fehlendem Berufsabschluss kann die Eignung bei ausreichender Berufspraxis anerkannt werden. Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung ist grundsätzlich durch das Ablegen der AdA-Prüfung nachzuweisen.

Sind die drei Voraussetzungen – also betriebliche, persönliche und fachliche Eignung – gegeben, kann das Unternehmen auf die Suche nach geeigneten Auszubildenden gehen, einen Ausbildungsvertrag schließen und mit der Ausbildung starten. Dabei ist zu beachten, dass der Ausbildungsvertrag bei der IHK zur Prüfung eingereicht wird und dass der Ausbildungsbetrieb seinen Auszubildenden in der Berufsschule anmelden muss.

Rubriklistenbild: StockRocket/stock.adobe.com

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