Info-Veranstaltung: das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Das Fachkrfteeinwanderungsgesetz (FEG) tritt zum 1. März in Kraft. Damit soll es Unter-nehmen leichter gemacht werden, Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland zu beschäftigen und auszubilden. Wir geben Ihnen während einer Informationsveranstaltung einen Überblick über die Gesetzesänderung.

Zukünftig ist eine vereinfachte Zuwanderung nicht nur für Akademiker, sondern auch für Fachkräfte mit einer beruflichen Ausbildung möglich. Die Beschränkung auf Engpassberufe entfällt, die Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit wird weitgehend ausgesetzt. Unternehmen, die Fachkräfte aus dem Ausland einstellen möchten, stehen jedoch vor vielen Fragen:

Wie komme ich an die passenden Fachkräfte? Wie erfolgt der Nachweis der beruflichen Qualifikation? Wie geht das mit der Einreise zur Arbeitsplatzsuche und Nachqualifizierung? Wie funktioniert das im Gesetz vorgesehene beschleunigte Verfahren? Diese und zahlreiche andere Fragen werden in der Veranstaltung praxisnah behandelt. Unsere kostenlosen Infoveranstaltung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz findet am Dienstag, 10. März, von 15 bis 18 Uhr bei uns in der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld statt.

Hier kommen Sie zur Anmeldung.

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