Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Neu: Inklusionsberatung

Um die Inklusion von Menschen mit Behinderung in Unternehmen zu fördern, ist in unserer IHK eine „Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber“ eingerichtet worden. 

Beratungsangebot zur Inklusion

Ein neues Beratungsangebot zur Inklusion von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt bieten die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Ostwestfalen-Lippe. Angesiedelt sind die Fachberaterinnen und Fachberater bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Ostwestfalen zu Bielefeld, bei der IHK Lippe zu Detmold, bei der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld, bei der Landwirtschaftskammer NRW sowie bei den Integrationsfachdiensten (IFD) in Bielefeld + Gütersloh, Lippe und Minden-Lübbecke. Die Fachberater arbeiten als Lotsen eng mit allen Akteuren der beruflichen Rehabilitation zusammen, wie zum Beispiel mit den Integrationsfachdiensten, den regionalen Agenturen für Arbeit, den Jobcentern und der Deutschen Rentenversicherung. So sei eine umfassende Expertise garantiert. Ansprechpartner sind Benjamin Lowack, IHK Ostwestfalen, Jennifer Rapier, IHK Lippe, Jürgen Altemöller, Handwerkskammer, Tanja Iken, Landwirtschaftskammer, Dirk Lange-Mensing, IFD Bielefeld + Kreis Gütersloh, Maren Wierutsch, IFD im Kreis Lippe, und Sylvia Rose, IFD Kreis Minden-Lübbecke.

Potenzial erfolgreich einsetzen

„Viele Menschen mit Behinderung sind engagierte und gut ausgebildete Fachkräfte. Mit unserer Fachberatung für Inklusion möchten wir die Unternehmen unterstützen, das Potenzial von Menschen mit Behinderung zu identifizieren und es erfolgreich im Betrieb einzusetzen“, sagt Petra Pigerl-Radtke, Hauptgeschäftsführerin der IHK Ostwestfalen. „Eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung allein sagt ja zunächst überhaupt nichts über die Leistungsfähigkeit einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters aus. Sie deutet lediglich darauf hin, dass bei der Beschäftigung gewisse Rahmenbedingungen beachtet werden sollten, zum Beispiel durch eine bauliche oder technische Anpassung des Arbeitsplatzes an die individuellen Bedürfnisse der Person“, unterstreicht Carl-Christian Goll, Geschäftsführer Berufsbildung der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld.

Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) sind seit dem 1. Januar 2022 im SGB IX §185a als Baustein des Teilhabestärkungsgesetzes verankert. Sie sind im Auftrag des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), LWL-Inklusionsamt Arbeit tätig und werden aus Mitteln der sogenannten Ausgleichsabgabe finanziert. Der LWL hat die EAA als Regionalteams bei Wirtschaftskammern und Integrationsfachdiensten angesiedelt, um die Nähe zu Unternehmen mit der fachlichen Expertise zum Thema Inklusion und Rehabilitation zu verbinden. „Gerade in Bezug auf den bestehenden Fachkräftemangel kann betriebliche Inklusion eine Nischenlösung darstellen, weil entsprechendes Potenzial bisher nicht voll ausgeschöpft wurde“, so Stefan Sievers, Hauptgeschäftsführer der IHK Lippe.

Laut Fachkräftereport 2022 der Deutschen Industrie- und Handelskammer nehme der Fachkräfteengpass, trotz angespannter Wirtschaftslage und unsicherer Erwartungen, weiter zu. Mehr als jedes zweite Unternehmen könne offene Stellen zumindest teilweise nicht besetzen.

Weitere Informationen zum Angebot der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber im Internet: www.eaa-westfalen-lippe.de.

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

weiterlesen
Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

weiterlesen