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Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG): Two years later…

Auf den Tag exakt zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) zieht die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld in der Online-Veranstaltung „Fachkräfte aus Drittstaaten – Möglichkeiten für Unternehmen“ Bilanz: am 1. März 2022 von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr erörtern Referenten und Referentinnen aus der beratenden und unternehmerischen Praxis die Möglichkeiten und Chancen

 

der Fachkräfteeinwanderung und geben Informationen und  Handlungsempfehlungen für den potentiellen Einsatz von Arbeitskräften und Auszubildenden aus Drittstaaten in Unternehmen. Neben den Ansprechpartnern der IHK stehen Experten der Agentur für Arbeit, der Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung (ZFE) (beschleunigtes Fachkräfteverfahren), Mitwirkende an Kooperationsprojekten bei der Fachkräfteeinwanderung und last, but not least, Unternehmensvertreter mit ihren Erfahrungsberichten stehen Rede und Antwort.
Zum Hintergrund: das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG), das den Rahmen für die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus nicht EU-Staaten erweitert, gilt seit dem 1. März 2020 und hat einen einheitlichen Fachkräftebegriff eingeführt, der neben Hochschulabsolventinnen und -absolventen nun auch Beschäftigte mit qualifizierter Berufsausbildung umfasst. Mit einem anerkannten Berufsabschluss und einem Arbeitsplatzangebot haben seither Drittstaatenangehörige auch dann die Möglichkeit als Fachkraft nach Deutschland einzureisen, wenn ihre Expertise nicht einem Mangelberuf zugeordnet werden kann.
Angesichts des Fachkräftemangels in bestimmten Branchen kann die Beschäftigung von Fachkräften aus Drittstaaten eine Strategie sein, um Personalbedarfe langfristig zu decken.
In vielen Ländern sind allerdings bestimmte Ausbildungsberufe, wie z.B. der „Berufskraftfahrer“/ die „Berufskraftfahrerin“ als dreijähriger Ausbildungsberuf unbekannt. „Welche Möglichkeiten gibt es beispielsweise für diese Berufsgruppe ohne einen formal anerkannten Berufsabschluss in Deutschland eingesetzt zu werden?“ wird eine von vielen Fragen sein, die in der Veranstaltung thematisiert werden.
Die Teilnahme ist kostenlos. Interessenten können sich bis zum 22.02.2022 unter: https://www.ostwestfalen.ihk.de/veranstaltungen anmelden. Die Zugangsdaten für den Livestream per MS-Teams werden einen Tag vor Veranstaltungsbeginn verschickt.
Kontakt und weitere Informationen:
IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
Geschäftsbereich Berufliche Bildung
Sengül Budak
Elsa-Brändström-Str. 1-3
33602 Bielefeld
Tel: 0521 554 163
E-Mail: s.budak@ostwestfalen.ihk.de

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