Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Neuerungen im FEG

Der Bundestag hat das reformierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen. Wir haben die Neuerungen im für Sie zusammengefasst:

 

Mit der Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung will die Bundesregierung den Herausforderungen der Fachkräftesicherung für den Arbeitsmarkt in Deutschland begegnen. Sie soll zur gezielten und gesteuerten Zuwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten dienen, um so den deutschen Arbeitsmarkt und den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken.

 

Neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz:
Das Wichtigste in Kürze

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sieht ein Drei-Säulen-Modell vor: Fachkräftesäule, Erfahrungssäule und Potenzialsäule.

 

Fachkräftesäule

Zentrales Element der Einwanderung soll die Fachkräftesäule bleiben. Personen mit anerkannter Qualifikation sollen zukünftig jede Beschäftigung im nicht reglementierten Bereich ausüben dürfen. Die Gehaltsschwellen für die Blaue Karte EU werden gesenkt und schaffen attraktivere Bedingungen für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger.

 

Erfahrungssäule

Die zweite Säule nimmt die Berufserfahrung in den Blick. Auch ohne eine formale Anerkennung dürfen ausländische Fachkräfte künftig in nicht reglementierten Berufen in Deutschland arbeiten. Voraussetzung sind mindestens zwei Jahre Berufserfahrung sowie ein im Herkunftsland staatlich anerkannter Berufsabschluss mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer.

Neu ist auch, dass die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland mit einer sogenannten Anerkennungspartnerschaft möglich sein soll. Diese sieht vor, bereits vor Einleitung des Anerkennungsverfahrens im voraussichtlichen Zielberuf in Deutschland beschäftigt werden zu können.

Im Rahmen der Sonderregelung für berufserfahrene IT-Spezialisten, die bisher bereits ohne Abschluss nach Deutschland kommen konnten, wird die Gehaltsschwelle gesenkt und auf den Nachweis von Deutschkenntnissen verzichtet.

 

Potenzialsäule

Die Potenzialsäule beinhaltet die Einführung einer Chancenkarte zur Arbeitssuche, die auf einem Punktesystem basiert. Zu den Auswahlkriterien sollen Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und Alter gehören.

Das Gesetz sieht weiter die Möglichkeit einer kontingentierten kurzzeitigen Beschäftigung für Branchen mit besonders großem Bedarf vor. Darüber ist es unabhängig von einer Qualifikation möglich, acht Monate in Deutschland zu arbeiten.

Zur Sicherung des Arbeitskräftebedarfs soll auch die Westbalkanregelung entfristet werden. Das Kontingent soll von momentan 25.000 auf 50.000 erhöht werden.

Außerdem soll die Vorrangprüfung für ausländische Ausbildungsinteressenten abgeschafft werden. Die Bundesagentur für Arbeit muss also nicht prüfen, ob sich für die Ausbildungsstelle ein Kandidat oder eine Kandidatin aus Deutschland oder einem EU-Land findet.

Auch die Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel zur Ausbildungsplatzsuche sollen gesenkt werden, indem das Höchstalter zur Einreise für eine Ausbildungsplatzsuche um zwei Jahre, von aktuell 25 auf 27 erhöht werden soll.

 


 

Bei Fragen zu Auszubildenden aus dem Ausland:

Passgenaue Besetzung:

Stephanie Wiedey
s.wiedey@ostwestfalen.ihk.de
Telefon: 0521 554-143

 

Bei Fragen zu Fachkräften aus dem Ausland:

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse:

Şengül Budak
s.budak@ostwestfalen.ihk.de
Telefon: 0521 554-163

Weitere Themen

Solarzellen Photovoltaik Solar PV Rooftop Beautiful Sunlight
Umwelt & Energie

Solarpaket I verabschiedet

Der Bundesrat hat am 26. April 2024 das sogenannte Solarpaket I gebilligt, das der Bundestag kurz zuvor am Morgen beschlossen hatte. Das Gesetz sieht Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und anderer Rechtsvorschriften vor. Darüber hinaus kann nun auch die Verordnung über technische Anforderungen (EAAV) wie bisher vorgesehen am 08.05.2024 im Kabinett verabschiedet werden.

weiterlesen