Start der Konsultation zur Beschränkung von PFAS vom 22. März bis 25. September 2023

Seit dem 22. März lädt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) dazu ein, wissenschaftliche und technische Informationen zur Herstellung, dem Inverkehrbringen und der Verwendung von PFAS bis zum 25. September einzureichen. Zur Konsultation gelangen Sie über den Button „Give Comments“ oder direkt über den folgenden Link.

Besonders wichtig ist eine ausführliche Begründung (incl. Nachweise) der Notwendigkeit weiterer dringend benötigter Ausnahmen für den jeweiligen Anwendungsbereich.

Die Konsultation besteht aus 10 konkreten Fragen (auf Englisch) und der Möglichkeit vertrauliche oder nicht vertrauliche Dokumente hochzuladen.

Bitte beachten Sie, dass alle nicht-vertraulichen Angaben veröffentlicht werden.

­­­­­­­­­­­­­­­­­Separate Konsultation zur Beschränkung von PFAS in Feuerlöschschäumen

Zu der Stellungnahme des Ausschusses für sozioökonomische Analyse (SEAC) zur REACH-Beschränkung von PFAS in Feuerlöschschäumen wird eine separate Konsultation bis zum 15. Mai 2023 durchgeführt.

Zur Konsultation gelangen Sie über den Button „Give Comments“ oder direkt über folgenden Link.

Quelle: DIHK, Berlin

 

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