Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Online-Veranstaltung: Wasserstoff International – Saudi-Arabien

Zur Vermeidung energiebedingter Treibhausgasemissionen wird Wasserstoff auch im Bereich der industriellen Produktion eine wichtige Rolle in der zukünftigen Energieversorgung einnehmen. Bis 2030 soll ein wettbewerbsfähiger Wasserstoffmarkt in Deutschland entstehen – eine Herkulesaufgabe für die deutsche Industrie und die Bundesregierung.

Deutschland wird den Bedarf an Grünem Wasserstoff allerdings nicht alleine decken können – internationale Kooperation ist wichtig. Es lohnt ein Blick auf internationale Märkte.

Die IHK Ostwestfalen informiert

am 31. August 2022 von 10 bis 11.30 Uhr
über die geplanten Wasserstoffproduktionen in Saudi-Arabien.

Saudi-Arabiens Königshaus plant den Bau von NEOM – eine Megacity der Zukunft und Wasserstoffhauptstadt der Welt. Von dort soll 2026 das erste grüne Gas exportiert werden.

Die Teilnahme ist kostenlos – ANMELDUNG

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

weiterlesen
Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

weiterlesen