gtai – Mitarbeiterentsendung innerhalb der EU nimmt jedes Jahr zu. Die Löhne und
Sozialstandards entwickeln sich aber unterschiedlich. Deswegen musste 2018 die alte
Entsenderichtlinie reformiert werden. Ziel der Reform war es, dass die entsandten Mitarbeiter den gleichen Lohn erhalten wie die einheimischen Arbeitnehmer.
Der Wortlaut: „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ findet sich in allen nationalen Gesetzen wieder. Nach wie vor sind aber die Meldeportale für eine Entsendemeldung unterschiedlich. Auch die A1- Bescheinigung muss weiterhin mitgeführt werden. Das aktualisierte Factsheet von GTAI informiert rund um das Thema Entsendungen in der EU.