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Das Foto zeigt eine weibliche Unternehmerin die vor einem Laptop sitzt und telefoniert, und Pläne für ihr E-Commerce-Business macht.

Fachwirt im E-Commerce: Prüfer gesucht!

Der Onlinehandel boomt und wird auch für Unternehmen aus Ostwestfalen immer wichtiger. Deshalb bietet die Industrie- und Handelskammer ab Frühjahr 2024 die Weiterbildung zum Fachwirt im E-Commerce an.  Für die Abnahme der Prüfungen sucht die Kammer dringend Prüferinnen und Prüfer aus dem Bereich Online-Marketing.

Aber was macht ein Fachwirt im E-Commerce überhaupt?

Fachwirte im E-Commerce sind Allrounder im Bereich des Onlinehandels.

Sie beschäftigten sich mit dem Ein- und Verkauf von Produkten unter Einbeziehung von Multi-Channel-Vertriebswegen. Die Analyse von bestehenden E-Commerce-Prozessen und Veränderungen im Kundenverhalten gehören ebenfalls zu den Aufgaben des Fachwirts im E-Commerce. Außerdem sind sie zuständig für die Gestaltung einer kunden- und dienstleistungsorientierten Kommunikation. Sie lösen betriebswirtschaftliche Probleme und klären rechtliche Fragen, und sorgen somit für den optimalen Lauf der Online-Vertriebskanäle.

Sind Sie Fach- oder Führungskraft aus dem Online-Marketing-Bereich und haben Lust auf die Weiterqualifizierung neuer Fachkräfte? Dann wenden Sie sich an Hannah Gaszczak, E-Mail. h.gaszczak@ostwestfalen.ihk.de, Tel. 0521 554-5124. Weitere Informationen zur Tätigkeit als Prüferin oder Prüfer bei der IHK Ostwestfalen finden Sie hier.

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Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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