Das Thema Abfallvermeidung steht angesichts der Klimakrise im Fokus der Öffentlichkeit. Der europäische und der deutsche Gesetzgeber haben dies aufgegriffen und Regelungen erlassen, mit denen die Abfallvermeidung stärker vorangetrieben werden soll.
Bezogen auf den Bereich der Gastronomie ist die Verwendung bestimmter „Einwegkunststoffe“ nicht mehr erlaubt und darüber hinaus bestehen je nach Größe der Betriebe unterschiedliche Verpflichtungen zum Einsatz von Mehrwegangeboten beim Verkauf von zubereiteten Speisen. Andererseits haben die Gastronomiebetriebe zum Schutz der Verbraucher und der Mitarbeiter auch hygienische Anforderungen einzuhalten.
Im Rahmen des angebotenen kostenfreien Webinars wird sowohl über die neuen gesetzlichen Vorgaben informiert als auch aus dem Blick der Lebensmittelüberwachung dargestellt, wie eine aus hygienischer Sicht sichere Handhabung und Verwendung von Mehrwegverpackungen im Tagesgeschäft erfolgen kann.
Die Gemeinschaftsveranstaltung der IHK Düsseldorf, der Bergischen IHK Wuppertal, der IHK Mittlerer Niederrhein und des Vereins zur Förderung der Abfallwirtschaft Region Rhein-Ruhr-Wupper e. V. (AWRRW) ist für interessierte Betriebe aus ganz Nordrhein-Westfalen geöffnet.
Die Veranstaltung „Mehrweg-Angebotspflicht in der Gastronomie“ findet statt am:
Dienstag, 15. August 2023,
14:00 bis 16:00 Uhr,
virtuell über Teams.
Weitere Informationen zum Programm sowie die Möglichkeit zur Anmeldung bis zum 11. August 2023 finden Sie über folgenden Link. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Quelle: IHK zu Düsseldorf
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