Mit den neuen Vorschriften wird sichergestellt, dass Verstöße gegen EU-Sanktionen in allen Mitgliedstaaten strafrechtlich verfolgt werden können. Sie enthalten eine Liste von Straftaten im Zusammenhang mit der Verletzung und Umgehung von EU-Sanktionen.

EU-Vorschriften zu Verstößen gegen Sanktionen in Kraft getreten

Am 19. Mai 2024 sind neue Vorschriften zur Harmonisierung von Straftaten und Strafen für Verstöße gegen EU-Sanktionen in Kraft getreten. Im April 2024 hatte der EU-Rat eine Richtlinie angenommen, mit dem EU-weite Mindestvorschriften für die Verfolgung von Verstößen gegen EU-Sanktionen oder deren Umgehung in den Mitgliedstaaten eingeführt werden.

Mit den neuen Vorschriften wird sichergestellt, dass Verstöße gegen EU-Sanktionen in allen Mitgliedstaaten strafrechtlich verfolgt werden können. Sie enthalten eine Liste von Straftaten im Zusammenhang mit der Verletzung und Umgehung von EU-Sanktionen, wie z. B. das Nicht-Einfrieren von Vermögenswerten, den Verstoß gegen Reiseverbote und Waffenembargos, die Erbringung verbotener oder eingeschränkter Wirtschafts- und Finanzdienstleistungen, die Weitergabe von Geldern, die eingefroren werden sollten, an Dritte oder die Bereitstellung falscher Informationen zur Verschleierung von Geldern, die eingefroren werden sollten.

Die neuen Vorschriften legen auch gemeinsame Standards für Sanktionen gegen natürliche und juristische Personen in allen Mitgliedstaaten fest, schließen bestehende Rechtslücken und erhöhen die abschreckende Wirkung von Verstößen gegen EU-Sanktionen.

Die Mitgliedstaaten haben bis zum 20. Mai 2025 Zeit, die Richtlinie in ihr nationales Recht umzusetzen.

Weitere Informationen

Weitere Themen

Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Umwelt & Energie

EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage

Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

weiterlesen