Am 25. Mai 2018 werden die EU-Datenschutzgrundverordnung und das neu gefasste Bundesdatenschutzgesetz wirksam. Für praktisch alle Unternehmen bedeutet das, dass sie ihre Prozesse überprüfen und auf das neue Datenschutzrecht einstellen müssen. Dabei möchten wir Sie mit unserer dreiteiligen IHK-Veranstaltungsreihe unterstützen, bei der wir klare Schwerpunkte auf Themen des Datenschutzes legen, die für Unternehmen besonders relevant sind:
Datenschutz am Arbeitsplatz
Termin: 16. April 2018, 16.00 bis 17.30 Uhr
Ort: IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
Ob im Bewerbungsverfahren, bei der Erfassung von Personalstammdaten, der Videoüberwachung von Geschäftsräumen oder der Führung einer Personalakte– gerade im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Mitarbeitern spielt Datenschutz eine wichtige Rolle. Worauf Arbeitgeber jetzt achten müssen, erfahren Sie in dieser Veranstaltung von Referent Dr. Christoph Franke. Er ist Mitbegründer und Gesellschafter der Bielefelder Anwaltssozietät Dr. Geisler, Dr. Franke & Kollegen und Fachanwalt für Arbeits-und Verwaltungsrecht. Darüber hinaus ist er bei der westfälischen Genossenschaftsakademie Dozent für Bankrecht sowie Prüfer für den Bankfachwirt in der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld.
Kundendaten und Datenschutz
Termin: 28. Mai 2018, 16.00 bis 17.30 Uhr
Ort: IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
Dem eigenen Kundenstamm kommt für Unternehmen zumeist eine elementare Bedeutung zu. Was ist aber fortan zu beachten, um beim Umgang mit Kundendaten im Hinblick auf den Datenschutz alles richtig zu machen? Eine Antwort auf diese Frage erhalten Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Datenschutzexperten in dieser Veranstaltung von Thomas Werning. Er ist seit 1998 als IT-Berater und Dozent zu Themen wie Datenschutz, Internetmarketing und Digitalisierung selbständig tätig. Als zertifizierter Datenschutz-Auditor und externer Datenschutzbeauftragter arbeitet er bundesweit für Unternehmen aller Branchen und Größen. Thomas Werning ist zudem Lehrbeauftragter an der FHM Bielefeld.
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte
Termin: 20. Juni 2018, 16.00 bis 17.30 Uhr
Ort: IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
Wann muss ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter benannt werden? Was sind notwendige Qualifikationen und Aufgaben? Alle wesentlichen Informationen zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten liefert diese Veranstaltung. Zielgruppe sind vor allem Unternehmen, bei denen mindestens 10 Mitarbeiter personenbezogene Daten verarbeiten. Referent der Veranstaltung ist Dr. Christoph Rempe. Er ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht im Bielefelder Büro von BRANDI Rechtsanwälte. Zudem ist er spezialisiert auf alle Fragen des IT-Rechts, vor allem des Datenschutzrechts und berät zahlreiche Unternehmen zur datenschutzkonformen Gestaltung ihrer Geschäftsabläufe. Er ist außerdem im Urheberrecht und Kartellrecht tätig.
Möchten Sie an einer der Veranstaltungen teilnehmen, dann melden Sie sich gerne bei Frau Seitz:
Kerstin Seitz
0521 554-160
k.seitz@ostwestfalen.ihk.de