Corona-Arbeitsschutzverordnung wird verlängert und angepasst

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird für die Dauer der pandemischen Lage bis einschließlich 10. September 2021 verlängert. Grundlegende Regelungen bleiben bestehen − flexiblere Anpassungen an das Infektionsgeschehen wurden ermöglicht.

Die grundlegenden Arbeitsschutzregeln gelten für die Dauer der epidemischen Lage nationaler Tragweite fort:

  • Arbeitgeber bleiben verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche für alle in Präsenz Arbeitenden die Möglichkeit für Schnell- oder Selbsttests anzubieten. Ausnahmen gibt es für vollständig geimpfte bzw. von einer CoViD-19 Erkrankung genesene Beschäftigte. Die Beschäftigten sind nicht verpflichtet, die Testangebote wahrzunehmen sowie dem Arbeitgeber Auskunft über ihren Impf- bzw. Genesungsstatus zu geben.
  • Betriebliche Hygienepläne sind wie bisher zu erstellen, umzusetzen sowie in geeigneter Weise zugänglich zu machen. Zur Umsetzung sind weiterhin die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und die branchenbezogenen Praxishilfen der Unfallversicherungsträger heranzuziehen.
  • Zwar entfällt künftig die verbindliche Vorgabe einer Mindestfläche von 10 m² pro Person in mehrfach belegten Räumen und mit dem Auslaufen der Bundesnotbremse auch die strikte Vorgabe von Homeoffice. Betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen müssen aber auf das notwendige Minimum reduziert bleiben. Dazu kann auch weiterhin das Arbeiten im Homeoffice wichtige Beiträge leisten.
  • Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen, wo andere Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz gewähren.
  • Auch während der Pausenzeiten und in Pausenbereichen muss der Infektionsschutz gewährleistet bleiben.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Weitere Themen

Recht & Steuern

Krank durch Tattoo: Keine Entgeltfortzahlung

Tä­to­wie­run­gen gel­ten längst als Aus­druck in­di­vi­du­el­ler Le­bens­ge­stal­tung – auch im Be­rufs­le­ben sind sie weit­ge­hend ak­zep­tiert. Aber: Wer sich frei­wil­lig tä­to­wie­ren lässt, muss das Ri­si­ko mög­li­cher Fol­gen selbst tra­gen – auch fi­nan­zi­ell.

weiterlesen
Innovation & Technologie

Künstliche Intelligenz für kleine und mittlere Unternehmen

Die Universität Bielefeld hat die Förderzusage für das Projekt „LLM4KMU“ erhalten, das im Programm NEXT.IN.NRW des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt wird. Das Projekt verfolgt das Ziel, den Einsatz von Open Source Large Language Models (LLM) in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu optimieren.

weiterlesen