DIHK-Merkblatt zur Änderung des VerpackG

Am 3. Juli 2021 tritt die Novelle des VerpackG in Kraft. Die neuen Regelungen sind überwiegend jedoch erst 2022 umzusetzen. Der DIHK hat zu den neuen Bestimmungen ein Merkblatt erstellt. Dieses finden Sie anbei. Da die Umsetzung einiger Regelungen noch nicht abschließend bzw. ausdrücklich geklärt ist, wird das Merkblatt nochmals zeitnah ergänzt.

Mit der Novelle wurden einige Regelungen der EU-Einwegkunststoffrichtlinie umgesetzt, etwa verpflichtende Mehrwegverpackungen im „take-away“-Bereich ab 2023. Die Pfandpflicht wird zu Beginn 2022 auf sämtliche Einwegkunststoffgetränkeflaschen und -dosen ausgeweitet. Die Registrierungspflicht wird im Sommer 2022 auf sämtliche Hersteller ausgeweitet.

DIHK-Merkblatt Novelle Verpackungsgesetz

Quelle: DIHK, Berlin

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