Mit der Novelle wurden einige Regelungen der EU-Einwegkunststoffrichtlinie umgesetzt, etwa verpflichtende Mehrwegverpackungen im „take-away“-Bereich ab 2023. Die Pfandpflicht wird zu Beginn 2022 auf sämtliche Einwegkunststoffgetränkeflaschen und -dosen ausgeweitet. Die Registrierungspflicht wird im Sommer 2022 auf sämtliche Hersteller ausgeweitet.
DIHK-Merkblatt Novelle Verpackungsgesetz
Quelle: DIHK, Berlin