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Regeln rund um die betriebliche Weihnachtsfeier

Sie gehört in vielen Unternehmen zur Tradition und bildet gewissermaßen den Jahresabschluss: die Weihnachtsfeier. Doch nicht nur für Mitarbeiter gibt es gewisse Spielregeln, an die man sich halten sollte. Damit das Fest nachhaltig in guter Erinnerung bleibt, müssen auch Arbeitgeber die Grundregeln beachten.

Müssen meine Mitarbeiter auf der Weihnachtsfeier erscheinen?

Gesetzlich geregelt ist die Teilnahme nicht. Grundsätzlich steht es den Mitarbeitern frei, ob sie an der Weihnachtsfeier teilnehmen möchten. Anders sieht es aus, wenn der Termin in die reguläre Arbeitszeit fällt. Verzichten Mitarbeiter auf die Teilnahme zur Weihnachtsfeier, müssen sie arbeiten. Geht das nicht, weil der Betrieb vorübergehend eingestellt oder geschlossen ist, muss der Arbeitgeber die Erlaubnis erteilen, dass man sich frei nehmen darf.

Können einzelne Mitarbeiter von der Weihnachtsfeier ausgeschlossen werden?

Ein Recht auf eine Einladung haben die Mitarbeiter zwar nicht. Jedoch ist nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz von einem allgemeinen Teilnahmerecht auszugehen. Eine Ausnahme kann sein, dass einzelne Mitarbeiter notwendig sind, um den Betrieb aufrecht zu erhalten – etwa durch die Bedienung von Maschinen. Hier empfiehlt sich, unbedingt nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen.

Dürfen auch Angehörige zur Weihnachtsfeier kommen?

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, können auch Personen eingeladen werden, die nicht zum Betrieb gehören. Achtung: Entstehen dadurch zusätzliche Kosten, können Sie diese Aufwendungen nicht steuerlich geltend machen. Die Aufwendungen werden nur durch die Anzahl der Beschäftigten geteilt (Mehr dazu unter dem Punkt Kosten).

Ist eine Weihnachtsfeier auch Dienstzeit?

Auch hier ist zunächst entscheidend, ob die Weihnachtsfeier während der normalen Arbeitszeit stattfindet. Dann haben Arbeitnehmer in aller Regel auch Anspruch auf die Fortzahlung der Vergütung. Fällt die Weihnachtsfeier außerhalb der Arbeitszeit, sollten Sie sich an den Regelungen orientieren, die in der Vergangenheit vereinbart worden sind.

Können die Kosten einer Weihnachtsfeier steuerlich geltend gemacht werden?

Das geht, wenn die Weihnachtsfeier mehrere Kriterien erfüllt.  Zum einen müssen alle Mitarbeiter zur Weihnachtsfeier eingeladen werden. Pro Jahr darf es maximal zwei solcher Betriebsfeiern geben. Die Kosten pro Teilnehmer dürfen nicht 110 Euro übersteigen. Gewertet als Teilnehmer werden nur Betriebsangehörige. Ein Beispiel: Sie richten eine Weihnachtsfeier für 100 Beschäftige aus, zusätzlich haben sie noch 50 Angehörige eingeladen. Ihre Kosten werden aber nicht durch 150 sondern durch 100 geteilt, da nur die Kosten für die Betriebsangehörigen steuerlich geltend gemacht werden können.

Wer möchte, kann den vom Beschäftigten zu versteuernden geldwerten Vorteil auch pauschal mit 25 Prozent versteuern.

 

Foto: Vasyl/stock.adobe.com

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