Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hat den folgenden Bericht über die Erfahrungen bei der Anwendung der DS-GVO erarbeitet* und auf der 98. DSK am 06. November 2019 verabschiedet.Die DSK möchte damit die Erfahrungen der in ihr vertretenen deutschen Aufsichtsbehörden aus der praktischen Anwendung seit Geltungsbeginn der DS-GVO in den Evaluierungsprozess nach Art. 97 DS-GVO einbringen und daran anknüpfend in einigen Punkten auch Vorschläge für Verbesserungen unterbreiten, um einen optimalen Vollzug der DS-GVO zu gewährleisten.
Download des Berichts: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2019/12/20191209_Erfahrungsbericht-zur-Anwendung-der-DS-GVO.pdf
Quelle: Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg