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Green Deal: DIHK-Impulspapier zur Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie

Der DIHK hat sich im Rahmen einer öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission mit einem Impulspapier zur erneuten Reform der Erneuerbare-Energien-Richtlinie geäußert.

Die Europäische Kommission plant im Rahmen des Green Deals eine Novellierung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, die erst vor kurzem im Rahmen des Gesetzespakets „Saubere Energie für alle Europäer“ überarbeitet wurde. Die im Dezember 2018 in Kraft getretenen Änderungen wurden bislang in Deutschland noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Dies soll mit der anstehenden EEG-Novelle bis Ende des Jahres nachgeholt werden. Die Wirtschaft ist umfassend von Neuregelungen betroffen, sei es als Anlagenbetreiber, als Stromnachfrager oder als Selbsterzeuger von Strom.

Vor dem Hintergrund der im Green Deal verankerten gesteigerten Klimaschutzambition der EU ist eine Anpassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie im Grundsatz richtig. Der DIHK spricht sich jedoch dafür aus, diese zielgerichtet auf effiziente Maßnahmen zu fokussieren, die den Unternehmen die direkte Herstellung und Nutzung erneuerbarer Energien vor Ort erleichtern. Zudem müssen die Weichen langfristig gestellt werden, um permanente Nachsteuerungen, die sich nachteilig auf die Planungssicherheit der Unternehmen auswirken, zu vermeiden.

Quelle: DIHK, Berlin

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