Bundestag beschließt Novelle des Batteriegesetzes

Der Bundestag hat zahlreiche Änderungen des Batteriegesetzes beschlossen. Das Gesetz sieht nun ein reines Wettbewerbssystem der herstellereigenen Rücknahmesysteme vor. Außerdem wurde die Sammelquote auf 50 Prozent erhöht.

Mit der Novellierung sollten insbesondere die neuen Marktgegebenheiten geregelt werden, nachdem sich die GRS Batterien – Gemeinsames Rücknahmesystem als Solidarsystem zurückgezogen hat und nun wettbewerblich ausgestaltet ist.

Folgende Regelungen wurden beschlossen:

  • Rücknahme und Entsorgung sollen künftig in einem freien Wettbewerb zwischen den Rücknahmesystemen erfolgen. Vertreiber, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sowie Behandlungsanlagen haben danach keine Andienungspflicht mehr an ein bestimmtes System.
  • Die Rücknahmesysteme haben in Hinblick auf umfassende Informationen den Endnutzern gegenüber zusammenzuarbeiten, insbesondere bei den Möglichkeiten der Rückgabe von Geräte-Altbatterien.
  • Künftig haben Hersteller eine Registrierung bei der Stiftung ear vorzunehmen, statt einer Anzeige beim Umweltbundesamt. Die Stiftung ear übernimmt ebenso die Genehmigung der herstellereigenen Systeme.
  • Vertreiber haben einmal jährlich einen kostenlosen Anspruch auf Abholung der gesammelten Batterien.
  • Die Sammelquote wird von 45 auf 50 Prozent erhöht.

Das Gesetz soll am 01.01.2021 in Kraft treten.

Quelle: DIHK, Berlin

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