Webinar „Netzentgelte reduzieren & Stromkosten senken“ am 2. September 2020

Die Beschaffung von Energie – insbesondere Strom – im Gewerbe- und Industriebereich ist inzwischen ein sehr komplexes Konstrukt. Die Nutzung des Netzes zur Verteilung elektrisch erzeugter Energie – insbesondere auch durch die Integration großer Erneuerbarer Energiequellen – wird ebenfalls immer komplexer. Dabei steigen die zu entrichtenden Netzentgelte oftmals. Für Gewerbe- und Industriebetriebe gibt es aber Möglichkeiten der Kostenreduktion im Bereich der Netzentgelte. Hierzu zählt auch die atypische Netznutzung, die wir Ihnen gerne in einer Online-Veranstaltung vorstellen möchten.

Im Rahmen der atypischen Netznutzung können Unternehmen ihre Netznutzungsentgelte um bis zu 80 Prozent reduzieren. Die Unternehmen müssen dafür nachweisen, dass ihre spezifische Jahreshöchstlast vorhersehbar erheblich vom Zeitpunkt der Jahreshöchstlast des Netzbetreibers abweicht. Gleichzeitig ist eine definierte Erheblichkeitsschwelle zu überschreiten. Hintergrund der Regelung ist, dass durch die Abweichung von der Höchstlast im Netz ein entlastender Effekt eintritt. Die Frist zur Einreichung der Vereinbarung über ein individuelles Netzentgelt bei der zuständigen Regulierungsbehörde ist der 30. September eines Jahres.

Das kostenfreie Webinar ist eine gemeinsame Veranstaltung der drei Industrie- und Handelskammern zu Dortmund, Lippe zu Detmold und Ostwestfalen zu Bielefeld in Kooperation mit der Arcanum Energy Solutions GmbH aus Unna.

Termin: 2. September 2020, 14:00 bis 15:30 Uhr als Online-Veranstaltung.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie die Zugangsdaten zur Videokonferenz.

Quelle: IHK zu Dortmund

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