Steuererleichterung in der Corona-Krise

Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen
auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-,
Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen. Damit wird der Ermessensspielraum zu Gunsten des Steuerpflichtigen weitestmöglich ausgenutzt.

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Mehr dazu unter www.ostwestfalen.ihk.de/steuererleichterung

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Praxis-Workshop „Digitale Sichtbarkeit für Spezialanbieter“ am 4. Dezember 2025

Im Rahmen des Workshops werden Sie zentrale, strategische Überlegungen kennenlernen, die Ihnen helfen, Ihre Website und Ihr digitales Marketing für die Akquise von Wunschkunden wirkungsvoller ausrichten zu können. Dabei geht es vor allem um Klarheit in der Ansprache neuer Kunden und den gezielten Aufbau von Vertrauen und Reputation über digitale Kanäle, so dass sich dieser Praxisworkshop an die Geschäftsführung von spezialisierten B2B-Unternehmen richtet.

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