Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Gewerbemieten in er Corona-Krise

Miet- und Pachtkosten können in der aktuellen Situation eine erhebliche Belastung
für die Mieter darstellen. Auch für viele Vermieter können nicht gezahlte Mieten
schwerwiegende Konsequenzen haben, wenn zum Beispiel Darlehen weiterhin
bezahlt werden müssen. Sollten Mieter die Mieten nicht begleichen können, empfiehlt
die IHK Vermietern und Mietern von Gewerbeimmobilien, sich miteinander in Verbindung zu setzen und im Bedarfsfall über die temporäre Anpassung der Mietverträge
zu sprechen. Ein einseitiges Aussetzen der anfallenden Mietzahlungen sollte möglichst
vermieden werden. Der Bundesgesetzgeber hat das Zivilrecht so geändert,
dass Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen dürfen, wenn Mietschulden aus
dem Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30.

Juni 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht beglichen werden können. Das
gilt sowohl für Wohnraum- als auch für Gewerberaummietverträge.

Mehr dazu unter www.ostwestfalen.ihk.de/gewerbemieten

Weitere Themen

nina-springer-von-der-universität-münster
Allgemein

Prof. Dr. Nina Springer: „Medienlandschaft wird diverser“

Printmedien, Hörfunk und Fernsehen müssen sich der digitalen Transformation stellen. Wie kann dieser Wandel gelingen? Darüber spricht Prof. Dr. Nina Springer von der Universität Münster im Interview. Sie erläutert, wie sich Journalismus verändert hat und wie Leserinnen und Leser davon profitieren können. Und welche Bedeutung dies wiederum für die Verlage hat.

weiterlesen