Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat Allgemeine Handlungsempfehlungen für Unternehmen, insbesondere für Betreiber kritischer Infrastrukturen zur Ausbreitung des neuen Corona-Virus bereitgestellt. Darin heißt es insbesondere, dass es sich ausschließlich nach den Kriterien der zuständigen (Landes-)Behörden richtet, welche Unternehmen im konkreten Fall als Kritische Infrastruktur und/oder systemrelevant gelten.
Außerdem hat das BBK die Vorgaben zur Notbetreuung in Schulen und Kitas, die in den meisten Fällen den Begriff „Kritische Infrastruktur“ verwenden, in einem Überblick zu Regelungen der Länder zusammengestellt.

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Auch bei automatisch endendem Online-Abo: Kündigungsbutton muss „unmittelbar erreichbar“ sein
Onlinehändler müssen Kunden eines Laufzeitvertrags schon auf der Startseite ihrer Website einen klar gekennzeichneten Kündigungsbutton bereitstellen auch bei nur einmaligem Entgelt und automatischem Vertragsende. Dass ein Verbraucher erst nach mehreren Klicks „jetzt kündigen“ kann, hält der BGH für unzulässig.