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BAFA: Mitteilung zu Fristen bei Energieaudits

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) empfiehlt, Verzögerungen bei Energieaudits oder der Online-Erklärung aufgrund der Corona-Krise entsprechend zu
dokumentieren. Außerdem werden während der Krise keine Stichprobenkontrollen durch das BAFA durchgeführt.

Hier der Text der BAFA-Veröffentlichung im Wortlaut:

RS_FristenEnergieaudits

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Online-Veranstaltung „Die e-Rechnung kommt“

Elektronische Rechnungen (e-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als e-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Zudem müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können.

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