Neue Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen

Die EU-Kommission hat neue Schwellenwerte für öffentliche Aufträge festgelegt, die ab 1. Januar 2020 gelten. Demnach müssen Bauleistungen künftig ab einem Auftragswert von 5.350.000 Euro, Dienst- und Lieferleistungen ab 214.000 Euro europaweit ausgeschrieben werden. Die Schwellenwerte werden im Zweijahresrhythmus angepasst. Infos zum öffentlichen Auftragswesen inNordrhein-Westfalen sind unter www.vergabe.nrw.de gebündelt.

Unternehmen, die sich leichter an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen möchten, können sich präqualifizieren und danach insbundesweite amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) eintragenlassen. Damit sichern sie sich viele Vorteile. Mit der Präqualifizierung präsentieren sich Unternehmen gegenüber öffentlichen Auftraggebern als qualifizierter und potenzieller Auftragnehmer. Im AVPQ können alle öffentlichen Auftraggeber in Deutschland recherchieren – und das ohne Registrierung.

Den Landesdienststellen, beispielsweise in NRW, ist die Nutzung des AVPQ verbindlich vorgeschrieben, anderen öffentlichen Auftraggebern wird der Zugriff empfohlen. Ausgenommen sind Leistungen des Bauhaupt-und Baunebengewerbes. Sie müssen beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen zertifiziert werden. Die IHK Mittlerer Niederrhein ist zentrale Präqualifizierungsstelle für alle Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Um sich ins AVPQ eintragen zu lassen, reichen Unternehmer einmal jährlich die erforderlichen Dokumente und Erklärungen ein. War die Prüfung erfolgreich, erhalten sie ein Zertifikat mit einer Zertifikatsnummer. Es ist bundesweit ein Jahr lang gültig.

Die Eintragung entlastet die Unternehmen vom aufwändigen Zusammenstellen der gewünschtenNachweise, was meist auch noch mit erheblichem Zeitdruck verbunden ist. Bei jeder Angebotsabgabe wird nur noch das Zertifikat in Kopie vorgelegt oder die Zertifikatsnummerund der zugehörige Zugangscode übermittelt, mit dem der Auftraggeber die im AVPQ hinterlegten Nachweise einsehen kann. Damit sinkt das Risiko, bei einem Ausschreibungsverfahren wegen nicht mehr aktueller oder unvollständiger Nachweise ausgeschlossen zu werden. Die Eintragung schafft eine wesentlich höhere Rechtssicherheit, denn es gilt hier eine gesetzliche Eignungsvermutung. Für die Präqualifizierung werden 180 Euro fällig. Darin sind auch die freiwilligen Aktualisierungen der Nachweise während der einjährigen Gültigkeit enthalten. Die Gebühr für die Eintragung ins AVPQ beträgt 60 Euro.

Fragen zur öffentlichen Auftragsvergabe beantwortet bei der IHK Ostwestfalen Katharina Buddenberg, Tel.: 0521 554-159, E-Mail:k.buddenberg@ostwestfalen.ihk.de.

Weitere Themen

Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Umwelt & Energie

EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage

Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

weiterlesen