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IHK-Umweltforum am 21.01.2020 in der IHK Bielefeld

Der Umgang mit den Folgen des Klimawandels ist eine der größten Herausforderungen unserer Gesellschaft. Dabei spielen der Verkehrssektor und das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung eine große Rolle. Im Rahmen unseres Umweltforums gehen wir der Frage nach, ob Umweltschutz und Mobilität zusammenpassen. Von zentraler Bedeutung ist, ob es gelingt, aus Verbrennungsprozessen auszusteigen. Drei Expertinnen und Experten berichten aus ihren jeweiligen Blickwinkeln.

Wir laden Sie herzlich ein zu unserem IHK- Umweltforum „Umweltschutz und Mobilität – passt das zusammen?“ am

Dienstag, 21. Januar 2020, 17 – 19 Uhr,
IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, Elsa-Brändström-Str. 1 – 3, 33602 Bielefeld.

Im Verlauf der Veranstaltung erfahren Sie Wissenswertes über Verbrennungsprozesse, die Zukunft des Verbrennungsmotors und alternative Antriebskonzepte. Eine Marktbetrachtung über die aktuelle und zukünftige Rolle des Automobilhandels, die Wünsche der Verbraucherinnen und Verbraucher und die Erfordernisses des Marktes runden das Umweltforum ab.

HIER gelangen Sie zur Online-Anmeldung.

Quelle: IHK Ostwestfalen zu Bielefeld

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Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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